Kompensation vom obligatorischen Schulunterricht

In den Allgemeinen Hinweisen und Bestimmungen (AHB) zum Lehrplan 21 (Kapitel 4.1.3) räumt die Erziehungsdirektion des Kantons Bern (ERZ) allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit ein, bei hoher wöchentlicher Unterrichtsbelastung eine obligatorische Unterrichtslektion durch eine Lektion Musikunterricht an der Musikschule zu kompensieren. Eine Dispensation für den Besuch der Musikschule ist im Prinzip in allen Fächern und für alle Schülerinnen und Schüler möglich.

Informationsblatt Kompensation

Gesuch Kompensation Volksschule

Informationen Erziehungsdirektion 

 

Semesterdaten:

Herbstsemester 2025/2026
11.08.2025 – 23.01.2026
Organisationswoche: 11.08. – 15.08.2024*
*Unterricht in der Organisationswoche kommunizieren die Lehrpersonen

Frühlingssemester 2026
25.01. 2026-04.07.2026

Pro Semester haben die Schülerinnen und Schüler im regulären Unterricht Anrecht auf 18 Lektionen.