FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Musikschule Seeland:

Anmeldung, Abmeldung, Mutation

Die Anmeldung erfolgt ganz einfach über unser Online-Formular auf der Website oder persönlich in unserem Sekretariat. Das Schuljahr beginnt jeweils im August, das zweite Semester im Februar. Anmeldungen sind auch während des laufenden Semesters möglich, sofern es freie Plätze gibt.  Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und alle wichtigen Informationen zum Unterrichtsstart.

 

Das Eltern-Kind-Singen ermöglicht erste musikalischen Erfahrungen ab ca. 1.5 Jahren. Die frühen Fächer können ab 4 Jahren besucht werden. Die Fächer, die im Einzelunterricht belegt werden, können ca. ab der  1. Klasse, je nach Instrument früher oder später, besucht werden. Ein vorgängiges Schnupperabo und eine Beratung durch unsere Lehrpersonen oder durch die Schulleitung empfehlen wir sehr.

Früher Einstieg

Einzelunterricht

Es gibt ein Schnupperabonnement für Kinder (3 Lektionen à 30 Minuten, CHF 96.00). Entweder drei Lektionen beim gleichen Fach oder als Kombi-Abo aufteilbar auf verschiedene Instrumente.
Für Erwachsene besteht die Möglichkeit, einzelne Lektionen (30 Minuten, CHF 80.00), oder 3er Abos à 30 Minuten (CHF 240.00) bzw. 3er Abos à 40 Minuten (CHF 315.00) zu buchen.

Mehr Infos unter Schnuppern

Ein Unterrichtsbesuch ist nach vorgängiger Anmeldung beim Sekretariat möglich.

Unsere Fächer, die im Einzelunterricht angeboten werden, sind alle offen für Erwachsene. Ebenso gibt es ein Kammermusikangebot und ein Angebot für Rhythmik 60+. Angebote für Erwachsene werden nicht subventioniert durch die öffentliche Hand.

Einzelunterricht
Senioren

Wir vermieten/verkaufen keine Instrumente, können Ihnen aber bei der Wahl eines Fachgeschäftes behilflich sein.

Ausnahmen bilden Instrumente, die von Fachgeschäften nicht vermietet werden (z.B. Alphorn).

Wir bieten ein therapeutisches Klangatelier «Musikspuren» an.
Mehr Infos hier.

Sie erhalten eine Bestätigung und weiterführende Informationen von unserem Sekretariat. Falls noch kein Beratungsgespräch während des Schnupperabos stattgefunden hat, werden Sie dazu eingeladen. Für die Stundenplaneinteilung werden Sie von der Lehrperson kontaktiert.

Online über unsere Homepage. Sind andere Anmeldungsmöglichkeiten gewünscht, wird um Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat gebeten.

Melden Sie Ihr(e) Kind(er) mittels unserem Onlineformular an und geben Sie Ihre Wünsche an. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen und den nächstmöglichen Eintritt besprechen.

Ein Eintritt ist während des laufenden Semesters möglich, sofern es die Umstände (freier Platz, passende Unterrichtszeit etc.) zulassen. Unser Sekretariat prüft gerne die freien Kapazitäten.

Die Anmeldung (Unterrichtsvertrag) ist verbindlich, verpflichtet zum Besuch des Unterrichts und zur Bezahlung des Schulgeldes und bleibt so lange bestehen, bis eine Abmeldung erfolgt.
 

Laufender Unterricht

Nein – bei einer Verhinderung oder Abwesenheit des Schülers, der Schülerin besteht kein Anspruch, dass die verpasste Lektion nachgeholt wird.

Sollten Sie/Ihr Kind infolge Unfall oder Krankheit den Unterricht über einen längeren Zeitraum nicht besuchen können, werden wir einen Abzug auf der nächsten Semesterrechnung prüfen.

Das Sekretariat benötigt hierfür ein Arztzeugnis.

Gegen Einreichung eines Arztzeugnisses prüfen wir einen Abzug für die kommende Semesterrechnung. Melden Sie sich hierfür bei unserem Sekretariat.

Ein Wechsel der Lehrperson ist möglich, sofern das Fach von mehreren Personen unterrichtet wird. In diesem Fall ist ein Wechsel der Lehrperson unter Einhaltung der Mutationsfrist und nach Rücksprache mit der aktuellen Lehrperson auf das kommende Semester möglich.

Ja, bitte beachten Sie die Mutationstermine 1. Juni und 1. Dezember.

Ein Wechsel zu einem anderen Instrument ist auf das kommende Semester unter Einhaltung der Mutationsfrist möglich. Wir empfehlen, vor einem Wechsel ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung.

Nein – Wenn Sie/Ihr Kind den Unterricht unverändert fortführen möchten, brauchen Sie nichts zu unternehmen.

Eine Adressänderung muss in jedem Fall gemeldet werden.

Die Stundenplaneinteilung erfolgt durch die Lehrperson. Unsere Lehrpersonen versuchen, wenn möglich Wünsche zu berücksichtigen. Es besteht aber kein Recht auf eine bestimmte Unterrichtszeit oder einen bestimmten Unterrichtstag.

Tipps und Tricks für Eltern finden Sie in unserer Broschüre:
Broschüre Elterninfo Musikunterricht

Entweder wird der Unterricht nachgeholt (dies kann einmal pro Semester auch eine Klassenstunde sein) oder die Unterrichtsstunde wird Ihnen im nächsten Semester gutgeschrieben. Pro Semester haben Sie im wöchentlichen Einzelunterricht Anspruch auf 18 Lektionen.

Schulgeld

Falls keine Stellvertretung organisiert werden kann, erfolgt eine Rückerstattung.

Der Tarif für Kinder und Jugendliche (bzw. der subventionierte Unterricht) gilt für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kanton Bern ab Eintritt in den Kindergarten bis zum Ende des Semesters, in dem sie den 20 Geburtstag erreicht haben. Der Tarif für Erwachsene gilt ab dem 20. Altersjahr, sofern sich die Schüler*in nicht mehr in Ausbildung befindet, spätestens aber nach Erreichen des 25. Altersjahrs.

Sie können einen Sozialrabatt beantragen, indem Sie Ihre Steuererklärung einreichen. Infos dazu finden Sie in unserer Schulgeldordnung. Weitere Unterstützung in Härtefällen können Sie bei unserem Förderverein beantragen.

Schulgeldordnung

Bitte informieren Sie unser Sekretariat, falls Sie eine Ratenzahlung wünschen.

Der Musikunterricht für Kinder und Jugendliche einerseits durch die Gemeinden und den Kanton Bern, andererseits durch den Elternbeitrag finanziert.

Bei Eintritt während des Semesters wird das Schulgeld entsprechend angepasst.

Ja, mehr Infos in unserer Schulgeldordnung

Ja, mehr Infos in unserer Schulgeldordnung

Abmeldung/Wegzug

Eine Kündigung des Unterrichts kann nur auf Ende eines Semesters erfolgen und muss schriftlich (online oder per Mail) an das Sekretariat gerichtet werden. Die Lehrperson muss vorher mündlich orientiert werden.
Abmeldetermine: 1. Juni (Herbstsemester) oder 1. Dezember (Frühlingssemester).

Bitte informieren Sie vorgängig die Lehrperson über die Abmeldung.

Online oder per Mail.

Bei verspäteter Abmeldung wird ein Viertel eines Semesterschulgeldes geschuldet. Als verspätete Abmeldung gilt die Zeit vom 2. Dezember bis am 31. Dezember für das Frühjahressemester und 2. Juni bis 30. Juni für das Herbstsemester.
Bei einer Abmeldung nach dem 31. Dezember bzw. 30. Juni wird das ganze Schulgeld geschuldet.

Bei vorzeitigem Austritt während des Semesters besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Schulgeldes. Bitte beachten Sie unsere Abmeldetermine.